© St. Antonius-Kirche Bad Grund

Wahl zum Kirchenvorstand

Wahl zum Kirchenvorstand

Quelle: Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Wahl zum Kirchenvorstand 10. März 2024

Wahl zum Kirchenvorstand am So 10.03.2024

Die landeskirchenweite Kirchenvorstandswahl 2024 steht bereits in den Startlöchern und bringt einige neue Bestimmungen mit sich. Im März nächsten Jahres werden die Kirchenvorstände neu gewählt und somit Weichen für die Gemeindearbeit der kommenden Jahre gestellt. Immerhin sind es die Kirchenvorsteher*innen, die Gottesdienste mitgestalten, Veranstaltungen organisieren, bei allen wichtigen Fragen mitentscheiden, ehrenamtliche Aufgaben koordinieren und damit das Gesicht einer Gemeinde prägen. Es klingt noch lange hin, aber bereits am 10. März 2024 ist es soweit.
Hier einige Fakten zur KV-Wahl 2024 und zum veränderten Wahlverfahren:



Wie verläuft die Kirchenvorstandswahl 2024?
  • Landeskirchenweit zentral organisierte Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl. Versand der unterlagen ab Januar 2024.
  • Urnenwahl für alle Kirchengemeinden der Region Oberharz (siehe unten: Öffnungszeiten Wählbüro).
  • 3. März 2024 Ende der Onlinewahl.
  • Bis zum 10. März 2024 (Schließung des Wahllokals) müssen die Briefwahlunterlagen der Kirchengemeinde vorliegen. 10. März 2024: Urnenwahl im Wahllokal (siehe unten).
  • Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt i.d.R. sechs Jahre. Sie beginnt am 1. Juni des Wahljahres. Das Landeskirchenamt setzt den Wahltag fest. Abweichend von Absatz 4, Satz 1 des Kirchenvorstandswahlgesetzes kann ein Mitglied der Kirchengemeinde (Gemeindemitglied), das für die Wahl oder die Berufung vorgeschlagen wird, erklären, dass es nur für eine Amtszeit von drei Jahren zur Verfügung steht. Wird diese Person in den Kirchenvorstand gewählt oder berufen, endet die Amtszeit drei Jahre nach ihrem Beginn. Das betroffene Mitglied des Kirchenvorstands kann bis drei Monate vor dem Ablauf der drei Jahre gegenüber dem Kirchenvorstand erklären, dass es seine Amtszeit bis zur nächsten Neubildung des Kirchenvorstands verlängert.
  • Einführungstermine stehen bereits fest. 
  • Neu! Familienangehörige können Mitglied in einem Kirchenvorstand sein! Beispiele: Mutter und Sohn, Ehepaare, Geschwister…


Wer kann wählen?
Neu: Jugendliche ab 14 Jahren (am Wahltag 14 Jahre alt), wenn sie der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. 


Wer kann gewählt werden?
Neu: Jugendliche ab 16 Jahren (bei Amtsantritt, also am 1. Juni 2024, 16 Jahre alt, d.h. auch 15-Jährige können u. U. schon kandidieren), die der Kirchengemeinde am Wahltag mindestens fünf Monate angehören. 

Kandidierende für den Vorstand der St. Antonius-Kirchengemeinde Bad Grund

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Quelle: Ev-luth. Landeskirche Hannovers / KG Wildemann
Wahl zum Kirchenvorstand in Bad Grund am So 10.03.2024 - so geht's!

Öffnungszeiten der Wahllokale im Oberharz